Seit dem 1. Januar 2004 darf das Strassenwischgut nach Artikel 30 Abs. 2 USG nicht mehr öffentlich deponiert werden, sondern muss einer Abfallwaschanlage zugeführt werden. Da ein kontinuierlicher Transport des Wischgutes mit dem Wischfahrzeug zur Waschanlage weder wirtschaftlich noch ökologisch ist, drängt sich aus logistischen Gründen eine Zwischenlagerung auf. Das teilentwässerte Wischgut wird anschliessend mit einem geeigneten Fahrzeug einer vom Kanton bewilligten Waschanlage zugeführt. Die Firma Herzog Transporte AG in Wölflinswil hat aus diesem Grund eine Bewilligung
für die Zwischenlagerung und Entsorgung von Strassenwischgut bei der Abteilung für Umwelt vom Kanton Aargau beantragt.
Im Frühling 2003 wurde diese Bewilligung mit einigen Auflagen erteilt. Das BUWAL schreibt vor, dass wir zur Kontrolle für den Kanton eine Liste des zugeführten und angesammelten Strassenwischgutes erstellen. Die dazu extra angeschaffte Fahrzeugwaage und der Bau dieser Anlage steht ab Herbst 2003 für unsere Kunden bereit. Die Waage, mit einem Wägebereich von 0- 40'000 kg, steht selbstverständlich allen Personen, die eine Wägung benötigen während normalen Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr ( oder nach telefonischer Vereinbarung ) bereit. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 062 877 11 45 gerne zur Verfügung.